„Vollgutachten“ nach § 21 und Einzelabnahmen nach § 19 (2) StVZO

Seit dem 22.03.2019 bieten wir in Bremen Weserpark und Weyhe-Melchiorshausen Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse nach § 21 StVZO an. Für die Zulassung von Importfahrzeugen oder bei Fahrzeugänderungen benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 StVZO. In Bremen Weserpark und Weyhe-Melchiorshausen sind unsere Experten für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute telefonisch einen Termin.

Für was benötigen Sie ein Gutachten?

Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlichen Importfahrzeugen von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
  • Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
  • Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19 (2) i.v.m. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)
  • Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren

Für die Erstellung solcher Gutachten sind unsere Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet. Haben Sie Fragen dazu? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

(Termine können Sie hierfür nur telefonisch vereinbaren.)